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   LSG Hamburg, 27.03.2006 - L 4 VG 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25012
LSG Hamburg, 27.03.2006 - L 4 VG 1/06 (https://dejure.org/2006,25012)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2006 - L 4 VG 1/06 (https://dejure.org/2006,25012)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2006 - L 4 VG 1/06 (https://dejure.org/2006,25012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG); Beurteilung der Ursächlichkeit eines Polizeiangriffs für die geltend gemachten Schäden; Anforderungen an die Annahme einer Mitverursachung i.S.d. § ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Hamburg, 27.03.2006 - L 4 VG 1/06
    Eine Mitverursachung im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 OEG liegt vor, wenn das Verhalten des Geschädigten nach der auch im Opferentschädigungsrecht anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätsnorm nicht nur einen nicht hinweg zu denkenden Teil der Ursachenkette, sondern eine wesentliche, d.h. gleichwertige Bedingung neben dem Beitrag des handelnden Angreifers darstellt (Bundessozialgericht -BSG-, Urteil v. 18. April 2001, BSGE 88 S. 96).
  • LSG Hamburg, 08.04.2008 - L 4 VG 5/07

    Entschädigungsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bei Schädigungen

    Mit Beschluss vom 27. März 2006 (L 4 VG 1/06) hat der Senat die Berufung - nach Zurückverweisung durch das Bundessozialgericht (BSG) durch Beschluss vom 24. November 2005 - wiederholt zurückgewiesen.
  • VG Cottbus, 27.01.2014 - 3 K 840/11
    Mit Bescheid vom 1. Juli 2008 erkannte der Beklagte auf den entsprechenden Antrag Herrn S. vom 4. Mai 2000 das Vorliegen einer auf dem Missbrauch beruhenden Gesundheitsstörung in Form einer chronisch rezidivierenden Anpassungsstörung im Sozialverhalten und der Emotionen und eines hieraus resultierenden Grades der Schädigungsfolgen (GdS) von 40 an und stellte fest, dass dieser ab dem 1. Mai 2000 deshalb Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) hat, nachdem der Beklagte hierzu durch das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 30. Januar 2008, Az.: L 4 VG 1/06, verpflichtet worden war.
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